Webdesign

Datenschutz auf der Website: Cookies, Formulare, Impressum

Datenschutz auf Websites: Cookies, Kontaktformulare, Impressum, Statistik und Fremddienste verständlich erklärt. Grundlagen, keine Rechtsberatung.

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Datenschutz: Was ist das genau?

Datenschutz im Web beginnt schon beim Aufruf einer Seite. Der Server erhält die Internetadresse des Besuchers (IP-Adresse), den Zeitpunkt, die aufgerufene Seite und Angaben zum Browser. Das ist technisch nötig, wird aber meist in Protokollen gespeichert und gilt als personenbezogenes Datum. Darauf folgen Formulare, bei denen Menschen Name, Mailadresse und Nachricht eingeben, Cookies für Wiedererkennung und Statistik und eingebundene Inhalte von fremden Servern.

Die rechtlichen Grundlagen sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) für den Zugriff auf Endgeräte und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) für das Impressum. Wir bauen so, dass möglichst wenig davon überhaupt ausgelöst wird, und liefern Ihnen eine Übersicht der technischen Tatsachen. Die Bewertung im Einzelfall, die Texte der Erklärung und Haftungsfragen sind Sache einer Anwältin oder eines Anwalts mit Datenschutz-Schwerpunkt.

Der wichtigste Grundsatz heißt Datenminimierung: Was nicht erhoben wird, muss nicht geschützt, erklärt oder gelöscht werden. Eine Seite, die ohne Drittdienste auskommt, ist schneller, einfacher zu erklären und für Besucher ruhiger. Das ist nicht nur ein juristisches, sondern auch ein Qualitätsargument.

Hintergrund

Datenschutz: Warum es wichtig ist.

Datenschutz ist für Besucher ein Vertrauensthema und für Unternehmen ein Haftungsthema. Beanstandungen entstehen häufig nicht durch Absicht, sondern durch Voreinstellungen: ein Karten-Dienst, ein Schriften-Dienst oder ein Video-Einbetter, der Daten an Dritte schickt, ohne dass jemand daran gedacht hat.

Mythos: „Ein Cookie-Banner löst alles.“ Fakt: Ein Banner ist nur die Einwilligungsabfrage für Dienste, die ohne Zustimmung nicht laufen dürfen. Der einfachste Weg zu weniger Problemen ist, solche Dienste gar nicht erst einzubinden. Wo nichts gespeichert wird, braucht es keine Abfrage.

Beispiel (fiktiv): Ein Malerbetrieb bindet für die Anfahrt einen Karten-Dienst ein, für die Referenzbilder ein Galerie-Werkzeug und für die Schrift einen Online-Schriftendienst. Drei Dienste Dritter, drei Banner-Einträge. Mit einer Anfahrtsbeschreibung als Text und einem Link zur Karte, Bildern vom eigenen Server und lokaler Schrift entfällt das Banner womöglich ganz.

Überblick

Datenschutz: Bausteine und Varianten.

Server-Protokolle

Technisch bedingt. Wichtig sind Speicherdauer und Zweck, beides gehört in die Datenschutzerklärung.

Kontaktformulare

Nur nötige Felder, verschlüsselte Übertragung, klarer Hinweis, was mit den Angaben passiert und wie lange sie gespeichert werden.

Cookies und Speicher im Browser

Technisch notwendige Speicherungen brauchen in der Regel keine Einwilligung, Statistik und Werbung dagegen schon.

Eingebundene Dienste

Karten, Videos, Schriften, Chat, Bewertungs-Widgets. Jeder Dienst ist eine Weitergabe von Besucherdaten an Dritte.

Statistik

Von cookiefreier Messung bis zu umfangreichen Profilen. Die Wahl bestimmt, ob eine Einwilligung nötig ist.

Impressum und Erklärung

Pflichtangaben, leicht erreichbar von jeder Seite, aktuell und vollständig.

Wichtiger Hinweis zur Einordnung

Dieser Beitrag erklärt Grundlagen und technische Zusammenhänge aus Sicht des Webdesigns. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt mit Datenschutz-Schwerpunkt, durch eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten oder durch die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes. Rechtslage, Rechtsprechung und Auslegung ändern sich. Was für Ihren Betrieb gilt, hängt von Branche, Rechtsform, eingesetzten Diensten und Zielgruppe ab.

Wir verstehen unsere Rolle so: Wir bauen Seiten so, dass möglichst wenig personenbezogene Daten anfallen, wir dokumentieren die technischen Tatsachen verständlich, und wir arbeiten mit Ihrer Rechtsberatung zusammen, wenn es um Wertungen und Formulierungen geht.

Was bei einem Seitenbesuch tatsächlich passiert

Wer Datenschutz erklären will, sollte zuerst wissen, welche Daten entstehen. Die folgende Übersicht zeigt typische Datenarten auf einer Unternehmenswebsite, wo sie entstehen und was sie für Ihre Seite bedeuten.

DatenartWo entsteht sieWozuHandlungsbedarf
IP-Adresse und ZugriffszeitBeim Aufruf auf dem Server (Protokolldatei)Auslieferung der Seite, Fehlersuche, SicherheitSpeicherdauer begrenzen, in der Datenschutzerklärung nennen, Hoster-Vertrag prüfen
Browser- und GeräteangabenBeim Aufruf, im ProtokollDarstellung, FehlersucheWie oben
Angaben im KontaktformularBeim Absenden (Name, Mail, Nachricht)Beantwortung der AnfrageDatensparsam gestalten, Zweck und Speicherdauer nennen, verschlüsselt übertragen
E-Mail-KorrespondenzIm Postfach nach KontaktBearbeitungAufbewahrung nach Zweck und gesetzlichen Fristen regeln
Cookies und lokaler SpeicherIm Browser des BesuchersFunktion, Statistik, MarketingNur technisch Notwendiges ohne Einwilligung, alles andere mit Einwilligung
Daten bei Einbettungen (Karten, Videos, Schriften)Beim Laden vom FremdserverAnzeige des InhaltsVermeiden oder erst nach Klick und Einwilligung laden
StatistikdatenBei Messung des NutzungsverhaltensVerbesserung der SeiteWahl des Werkzeugs entscheidet, ob Einwilligung nötig ist
Daten bei Bestellungen oder TerminbuchungenBeim AbschlussVertragsabwicklungEigene Pflichten (Vertrag, Steuerrecht), Auftragsverarbeitung klären

Der Schlüssel liegt in der Frage: Brauche ich das wirklich? Jede Datenart, auf die Sie verzichten können, ist ein Punkt weniger, den Sie erklären, absichern und löschen müssen.

Cookies und Einwilligung: Entscheidungsbaum

Für den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Besuchers (Cookies, lokaler Speicher, Fingerabdruck-Verfahren) gilt in Deutschland das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Es verlangt in der Regel die Einwilligung, es sei denn, die Speicherung oder der Zugriff ist unbedingt erforderlich, damit der Dienst bereitgestellt werden kann, den der Besucher ausdrücklich angefordert hat. Daneben gelten die Regeln der DSGVO für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten.

  1. Speichert oder liest Ihre Seite etwas auf dem Gerät des Besuchers? Nein: Keine Abfrage nach TDDDG nötig. Ja: weiter.
  2. Ist das unbedingt erforderlich, damit die angeforderte Funktion klappt (Warenkorb, Anmeldung, Sicherheit, Speichern der Cookie-Entscheidung)? Ja: Einwilligung nicht nötig, aber in der Datenschutzerklärung nennen. Nein: weiter.
  3. Dient es Statistik, Komfort über das Nötige hinaus, Marketing oder Einbettungen von Dritten? Dann ist in der Regel eine Einwilligung erforderlich. Prüfen Sie, ob Sie auf den Dienst verzichten können.
  4. Wenn Einwilligung nötig ist: Dienst darf erst nach aktiver Zustimmung laden. Ablehnen muss ebenso einfach sein wie Zustimmen. Die Entscheidung ist jederzeit widerrufbar, und die Seite funktioniert auch bei Ablehnung.

Typische Fehler beim Banner

  • Die Schaltfläche „Alle akzeptieren“ ist groß, „Ablehnen“ ein kleiner Text in einer Ecke.
  • Dienste laden bereits, bevor der Besucher entschieden hat.
  • Voreingestellte Häkchen bei Statistik und Marketing.
  • Eine Ablehnung führt dazu, dass die Seite nicht benutzbar ist.
  • Die Auswahl des Besuchers wird nicht gespeichert, und das Banner erscheint bei jedem Aufruf neu.

Praktisch heißt das: Wer auf einwilligungspflichtige Dienste verzichtet, braucht oft gar kein Banner, und die Seite wird dadurch schneller und ruhiger. Dazu passt der Beitrag Cookie-Banner und Datenschutz.

Dienste Dritter: Inventur und Alternativen

Jeder eingebundene Fremddienst überträgt mindestens die IP-Adresse des Besuchers an einen anderen Anbieter, oft mehr. Zusätzlich entstehen Pflichten: Verträge mit dem Anbieter, Hinweise in der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls Einwilligung. Die Inventur ist deshalb der wirksamste Schritt.

DienstWas passiertEigener AufwandDatensparsame Alternative
Schriften vom FremdserverSchrift wird bei jedem Besuch von einem anderen Server geladenVertrag, Hinweis, ggf. EinwilligungSchriften auf dem eigenen Server speichern oder Systemschriften
Karte (eingebettet)Kartenanbieter lädt Skripte, setzt CookiesEinwilligung, HinweisAdresse als Text, Link zur Karten-App, Karte erst nach Klick
Video-EinbettungPlattform bekommt Daten schon beim Laden der SeiteEinwilligung, HinweisZwei-Klick-Lösung mit Vorschaubild oder Links
Statistik mit ProfilbildungBesuchsdaten werden an den Anbieter übertragenEinwilligung, Vertrag, Prüfung der ÜbermittlungCookiefreie, serverseitige oder selbst gehostete Statistik
Chat und Kundendienst-WidgetsSkripte und Kontakt mit Anbieter-ServernEinwilligung, VertragKontaktformular, Telefon, Messenger-Link
Social-Media-Buttons mit SkriptenAnbieter erfährt, dass Besucher die Seite besucht hatEinwilligung, HinweisEinfache Links zu den Profilen
Bewertungs-WidgetsDaten werden vom Bewertungsanbieter geladenEinwilligung, VertragStatische Wiedergabe mit Quelle und Link
Newsletter-AnmeldungDaten gehen an VersanddienstDouble-Opt-in, Vertrag, HinweisPrüfen, ob Dienst in der EU, saubere Einwilligung, Abmeldung

Prüfen Sie jeden Dienst mit zwei Fragen: Würde die Seite ohne ihn noch ihren Zweck erfüllen? Und gibt es einen Weg, ihn erst nach aktivem Klick des Besuchers zu laden?

Kontaktformular datenschutzgerecht bauen

Das Formular ist die häufigste Stelle, an der Besucher bewusst Daten abgeben. Es lohnt sich, es sorgfältig zu gestalten, weil es Vertrauen schafft und das Risiko verringert.

  • Nur nötige Felder. Name und ein Rückweg reichen oft. Jedes weitere Feld braucht einen Zweck.
  • Verschlüsselte Übertragung. Die Seite wird ausschließlich über HTTPS ausgeliefert.
  • Hinweis in Sichtweite. Neben dem Absenden-Knopf steht ein kurzer Satz, wozu die Daten verwendet werden, und ein Link zur Datenschutzerklärung.
  • Keine vorab angekreuzten Zustimmungen. Weitere Zwecke wie Newsletter benötigen eine eigene, freiwillige Einwilligung.
  • Spam-Schutz ohne Fremddienst. Verstecktes Zusatzfeld (Honigtopf), Zeitprüfung, serverseitige Begrenzung. Dienste von Großanbietern lösen datenschutzrechtliche Fragen aus.
  • Sichere Zustellung. Die Nachricht kommt per verschlüsselter Verbindung an Ihren Mailserver, die Absenderangaben sind korrekt konfiguriert, damit sie nicht im Spam-Ordner landet.
  • Speicherung und Löschung. Legen Sie fest, wie lange Anfragen aufbewahrt werden, und löschen Sie sie danach.

Beispiel für einen kurzen Hinweis neben dem Formular (zur Anpassung durch Ihre Rechtsberatung)

„Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Näheres steht in unserer Datenschutzerklärung.“

Der Satz muss zur tatsächlichen Praxis passen. Wenn Sie die Daten in ein Kundensystem übernehmen oder an Partner weitergeben, muss der Hinweis das nennen.

Zur Gestaltung selbst finden Sie Praxistipps im Beitrag Kontaktformular richtig gestalten.

Impressum: typische Pflichtangaben

Geschäftsmäßige Online-Angebote benötigen in Deutschland ein Impressum, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Die Grundlage ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); die frühere Bezeichnung „Telemediengesetz“ gilt seit 2024 nicht mehr. Welche Angaben genau zu machen sind, hängt von Ihrer Rechtsform und Ihrem Gewerbe ab. Typisch sind:

AngabeHinweis
Name und AnschriftBei Unternehmen Firma und ladungsfähige Anschrift, nicht nur ein Postfach
Rechtsform und VertretungBei Kapitalgesellschaften der oder die Vertretungsberechtigten
KontaktE-Mail-Adresse und ein zweiter, schneller Kommunikationsweg, etwa Telefonnummer oder Kontaktformular
RegistereintragRegistergericht und Registernummer, falls eingetragen
Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerFalls vorhanden; ein Platzhalter darf nicht stehen bleiben
AufsichtsbehördeBei zulassungspflichtigen Tätigkeiten
Berufsrechtliche AngabenBei reglementierten Berufen: Berufsbezeichnung, Kammer, geltende Regeln
Verantwortlich für InhalteBei journalistisch-redaktionellen Angeboten kann eine Person zu benennen sein

Wichtige Praxisregeln: Das Impressum ist von jeder Seite mit maximal zwei Klicks erreichbar (üblich ist ein Link in der Fußzeile). Es muss aktuell sein: Wer umzieht, die Rechtsform wechselt oder eine Nummer ändert, passt es an. Platzhalter und veraltete Gesetzesverweise sind ein Fehler, der leicht auffällt und vermeidbar ist.

Die Datenschutzerklärung: Aufbau und Fehlerquellen

Die Datenschutzerklärung informiert Besucher darüber, welche Daten Sie wofür verarbeiten. Sie muss verständlich sein und zur Seite passen. Eine übliche Gliederung:

  1. Verantwortlicher (Name, Anschrift, Kontakt) und gegebenenfalls Datenschutzbeauftragter.
  2. Hosting und Server-Protokolle: Welche Daten fallen an, wie lange werden sie gespeichert, welcher Dienstleister betreibt den Server?
  3. Cookies und ähnliche Technologien: Welche werden gesetzt, wozu, mit welcher Laufzeit, auf welcher Grundlage?
  4. Kontaktaufnahme per Formular oder Mail: Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer.
  5. Eingesetzte Dienste: Statistik, Karten, Schriften, Videos, Newsletter, Zahlungsdienste, jeweils mit Anbieter, Zweck und Datenübermittlung.
  6. Weitergabe an Dritte und Übermittlung in Drittländer, soweit zutreffend.
  7. Rechte der Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
  8. Hinweis auf Änderungen und Stand der Erklärung.

Häufige Fehler

  • Die Erklärung beschreibt Dienste, die gar nicht (mehr) eingesetzt werden, und verschweigt andere, die laufen.
  • Texte aus Mustern, die für eine andere Rechtsform oder Branche gedacht sind.
  • Veraltete Hinweise auf frühere Rechtsgrundlagen oder abgeschaltete Verfahren.
  • Zu allgemeine Formulierungen („wir verwenden Cookies“) ohne Angabe von Zweck und Dauer.
  • Nach Änderungen an der Seite wird die Erklärung nicht angepasst.

Ein einfaches Mittel: Gehen Sie nach jeder technischen Änderung die Liste der eingebundenen Dienste durch und gleichen Sie sie mit der Erklärung ab. Die Werkzeuge dafür (zum Beispiel eine Auflistung aller geladenen Ressourcen in den Entwicklerwerkzeugen) zeigen wir Ihnen gern.

Statistik ohne schlechtes Gewissen: Optionen im Überblick

Auswertung ist sinnvoll, um zu sehen, was funktioniert. Die Frage lautet: Wie viel müssen Sie wissen, und welchen Preis zahlen Besucher dafür? Je weniger personenbezogen gemessen wird, desto einfacher ist die rechtliche Einordnung.

VarianteWie funktioniert sieTypische Folge für EinwilligungAussagekraft
Keine MessungEs werden keine Nutzungsdaten ausgewertetKeine nötigKeine
Server-Protokolle auswertenDie ohnehin anfallenden Zugriffsdaten werden zusammengefasstAbhängig von Umfang und Speicherdauer, meist einfacherGrundlegend: Seitenaufrufe, Quellen
Cookiefreie Statistik, selbst gehostetBesuche werden ohne Wiedererkennung gezähltAbhängig vom Werkzeug und der Konfiguration, im Einzelfall zu prüfenGut für Reichweite und Quellen
Statistik mit Cookies und Profilen eines GroßanbietersBesucher werden wiedererkannt, Daten gehen an AnbieterIn der Regel Einwilligung nötigSehr umfangreich, bei geringer Zustimmung lückenhaft
Google Search ConsoleDaten zu Suchanfragen aus der Google-Suche, nicht vom Besuch selbstBetrifft nicht Ihre Besucher, sondern Ihre Daten über die SucheGut für Auffindbarkeit

Für viele Unternehmensseiten genügen Search Console und eine schlanke Zählung. Wie Sie die Search Console einrichten, steht unter Search Console einrichten.

Betroffenenrechte und Aufbewahrung im Alltag

Besucher und Kunden haben Rechte: Sie können Auskunft verlangen, welche Daten Sie über sie gespeichert haben, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Ein Antrag muss grundsätzlich ohne unangemessene Verzögerung beantwortet werden, nach der DSGVO in der Regel innerhalb eines Monats. Dafür brauchen Sie einen Ablauf, der in kleinen Betrieben einfach sein kann:

  1. Wer nimmt Anfragen entgegen (Adresse in der Datenschutzerklärung)?
  2. Wie prüfen Sie die Identität der anfragenden Person, ohne selbst mehr Daten zu sammeln?
  3. Wo liegen personenbezogene Daten (Mailprogramm, Kundenliste, Buchhaltung, Formular-Archiv, Sicherungen)?
  4. Welche Daten müssen Sie wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen behalten, welche dürfen oder müssen gelöscht werden?
  5. Wer antwortet und dokumentiert das?

Legen Sie außerdem Löschfristen für Anfragen fest, die nicht zu einem Auftrag geführt haben, zum Beispiel einen festen Zeitraum nach Abschluss der Anfrage. Die Dauer richtet sich nach Zweck und Rechtslage und gehört in die Absprache mit Ihrer Rechtsberatung. Sicherungen enthalten alte Daten: Auch dafür braucht es eine Regel, wann sie überschrieben werden.

Szenario: Malerbetrieb baut um (fiktives Beispiel)

Ein Malerbetrieb (frei erfunden) hat eine Website mit folgenden Bausteinen: Schriften vom Fremdserver, eingebettete Karte, Galerie-Plug-in mit Skripten von einem Drittanbieter, Statistik eines Großanbieters, Kontaktformular mit zwölf Feldern und ein Cookie-Banner, das nur „Alle akzeptieren“ anbietet. Die Datenschutzerklärung stammt aus einem Generator von vor drei Jahren.

Schritte im Umbau

  1. Inventur: Alle geladenen Ressourcen werden aufgelistet und den Diensten zugeordnet.
  2. Schriften lokal: Die benötigten Schriftschnitte werden auf den eigenen Server gelegt.
  3. Karte ersetzen: Statt der eingebetteten Karte stehen Anschrift und Anfahrtshinweis als Text, dazu ein Link zur Karten-App.
  4. Galerie: Statt des Plug-ins eine einfache Bildgalerie im eigenen Code, mit Bildern vom eigenen Server.
  5. Statistik: Wechsel auf eine cookiefreie Zählung, abgestimmt mit der Rechtsberatung, ergänzt um die Search Console.
  6. Formular: Von zwölf auf vier Felder, mit Hinweis und Link, Spam-Schutz ohne Fremddienst.
  7. Banner: Entfällt, weil nichts Einwilligungspflichtiges mehr geladen wird. Die technisch notwendigen Speicherungen werden in der Datenschutzerklärung genannt.
  8. Erklärung und Impressum: Beides wird mit der Rechtsberatung auf den neuen Stand gebracht.

Das Ergebnis: weniger Fremdverbindungen, schnellere Seite, weniger Texte in der Datenschutzerklärung, kein Banner. Ob das für Ihren Betrieb gilt, hängt von Ihren Diensten ab; das Beispiel zeigt die Denkweise.

Mythos gegen Fakt: Datenschutz auf der Website

MythosFakt
Mit einem Cookie-Banner bin ich auf der sicheren SeiteEin Banner ist nur ein Mittel, Einwilligung einzuholen, und nur dann nötig, wenn einwilligungspflichtige Dienste laufen. Ein falsch gebautes Banner kann selbst zum Problem werden
Kleine Betriebe interessiert das nichtDie Pflichten gelten unabhängig von der Größe. Beschwerden von Besuchern oder Wettbewerbern sind möglich
Eine Datenschutzerklärung aus dem Generator genügtSie ist nur richtig, wenn sie exakt zur Seite passt. Generatoren kennen Ihre Dienste nicht
Daten in der EU sind automatisch unproblematischEs kommt auf Zweck, Rechtsgrundlage, Verträge und Sicherheit an, nicht nur auf den Standort
Das Impressum ist NebensacheEs ist eine Pflichtangabe mit Folgen bei Fehlern, und für Besucher ein Vertrauensanker
Datenschutz verhindert AuswertungEs gibt datensparsame Wege, die Wirkung zu messen. Wichtig ist, nur so viel zu erheben, wie nötig ist

Selbsttest in 30 Minuten

  1. Öffnen Sie Ihre Seite in einem frischen Browserfenster (privater Modus). Taucht ein Banner auf? Ist „Ablehnen“ gleichwertig zu „Akzeptieren“?
  2. Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge (F12), Reiter „Netzwerk“, laden Sie die Seite neu und sehen Sie sich an, von welchen Adressen Dateien geladen werden. Alles, was nicht Ihre eigene Domain ist, gehört in Ihre Dienste-Liste.
  3. Prüfen Sie im Reiter „Anwendung“ (oder „Speicher“), welche Cookies gesetzt werden, bevor Sie etwas anklicken.
  4. Gehen Sie die Datenschutzerklärung durch und haken Sie jeden gefundenen Dienst ab. Stehen dort Dienste, die nicht laufen? Fehlen welche?
  5. Senden Sie eine Testanfrage über das Formular. Gibt es einen Datenschutz-Hinweis, wird verschlüsselt übertragen, wohin gehen die Daten?
  6. Prüfen Sie Impressum: vollständig, aktuell, ohne Platzhalter, von jeder Seite erreichbar?
  7. Notieren Sie, wer in Ihrem Betrieb für Auskunftsanfragen zuständig ist.

Wenn Sie bei zwei oder mehr Punkten unsicher sind, ist eine gemeinsame Durchsicht mit Rechtsberatung sinnvoll. Wir bereiten die technische Übersicht vor, damit diese Prüfung schnell geht. Für die Betriebsseite lesen Sie auch Website-Wartung.

Hoster, E-Mail und Dienstleister: Auftragsverarbeitung im Alltag

Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, brauchen Sie in der Regel einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag). Das betrifft bei einer Website typischerweise Hoster, E-Mail-Anbieter, Newsletter-Dienst, Wartungsdienstleister mit Zugriff auf Daten, Terminbuchungs- und Zahlungsdienste.

Was Sie prüfen sollten: Gibt es den Vertrag und ist er unterschrieben oder online akzeptiert? Nennt er Zweck, Art der Daten, Dauer, technische und organisatorische Maßnahmen und die Unterauftragnehmer? Wo werden Daten verarbeitet, und gibt es Übermittlungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums? Was passiert bei Vertragsende mit den Daten?

Was Sie dokumentieren sollten: Eine Liste aller Dienstleister mit Zweck, Vertragsstand und Ansprechpartner. Sie hilft bei Anfragen von Besuchern und der Aufsicht und bei Ihrer eigenen Übersicht. Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist, je nach Betrieb, zusätzlich Pflicht oder dringend empfohlen.

Auch Ihr Webdesigner ist Dienstleister. Wenn er Zugriff auf Formular-Daten, Kundenlisten oder Sicherungen hat, gehört er in die Liste. Wir regeln das schriftlich, bevor wir Zugriff erhalten, und beschränken ihn auf das Nötige.

Begriffe rund um Datenschutz im Web

Personenbezogene Daten
Alle Angaben, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, auch IP-Adressen.
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung der EU, regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten.
TDDDG
Gesetz über den Datenschutz bei digitalen Diensten, regelt unter anderem den Zugriff auf Endgeräte (Cookies).
DDG
Digitale-Dienste-Gesetz, enthält unter anderem die Pflicht zum Impressum.
Auftragsverarbeitung
Ein Dienstleister verarbeitet Daten in Ihrem Auftrag. Dafür ist ein Vertrag nötig.
Einwilligung
Freiwillige, informierte, eindeutige Zustimmung, die jederzeit widerrufen werden kann.
Double-Opt-in
Anmeldung, die zusätzlich per Bestätigungsmail abgesichert wird.
Drittlandübermittlung
Weitergabe von Daten in Länder außerhalb des EWR, für die besondere Voraussetzungen gelten.
Unsere Arbeit

Datenschutz: Was wir für Sie tun.

Datenfluss erfassen

Wir listen auf, welche Daten Ihre Seite erhebt und wohin sie gehen: Formulare, Server-Protokolle, Dienste Dritter.

Datensparsam bauen

Schriften lokal, Karten und Videos erst nach Klick, Statistik ohne Cookies, wo möglich. Das verkleinert die Angriffsfläche.

Formulare absichern

Verschlüsselte Übertragung, nur nötige Felder, Hinweis auf die Datenschutzerklärung, Spam-Schutz ohne fremde Dienste.

Texte bereitstellen

Wir liefern die technischen Angaben für Ihre Datenschutzerklärung, den Text selbst lassen Sie von Ihrer Rechtsberatung erstellen oder prüfen.

Einwilligungen sauber lösen

Wenn doch ein Banner nötig ist: gleichwertige Schaltflächen für Zustimmen und Ablehnen, Widerruf jederzeit möglich.

Qualität

Datenschutz: Woran Sie gute Arbeit erkennen.

  • Von jeder Seite führen Links zu Impressum und Datenschutzerklärung
  • Schriften, Bilder und Skripte werden vom eigenen Server geliefert
  • Karten und Videos laden erst nach Klick des Besuchers
  • Formulare sind verschlüsselt und fragen nur Nötiges ab
  • Ein Cookie-Banner erscheint nur, wo es wirklich nötig ist, und bietet Ablehnen gleichwertig an
  • Die Datenschutzerklärung nennt alle tatsächlich eingesetzten Dienste
  • Es gibt eine Lösch- und Aufbewahrungsregel für Anfragen
  • Dienstleister, die Daten verarbeiten, sind per Vertrag eingebunden
Kosten

Datenschutz: Was es kostet.

Datensparsamer Aufbau kostet in der Planung wenig, spart im Betrieb aber Lizenzen und Aufwand. Zusätzlich fallen eventuell Kosten für die rechtliche Prüfung und für Erklärungstexte an, die außerhalb des Webdesign-Projekts bei Ihrer Rechtsberatung liegen.

Die Rechnung dazu: So kalkulieren wir.

Das bestimmt den Preis

  • Zahl der Dienste Dritter, die ersetzt werden müssen
  • Statistik-Lösung und Einrichtung
  • Umbau bestehender Formulare
  • Einwilligungsverwaltung, falls nötig
  • Rechtliche Prüfung durch Dritte

Das können Sie vorbereiten

  • Liste aller Dienste und Plug-ins, die Sie heute einsetzen
  • Ihre aktuelle Datenschutzerklärung und das Impressum
  • Angaben zu Ihrem Datenschutzbeauftragten, falls vorhanden
  • Verträge mit Hoster, Mail-Dienst und Newsletter-Anbieter
  • Eine Ansprechperson für Datenschutzfragen im Haus oder in der Kanzlei
Stolpersteine

Datenschutz: Häufige Fehler.

  • Fremde Schriften, Karten oder Videos ohne Einwilligung eingebunden
  • Banner, bei dem „Ablehnen“ versteckt ist
  • Datenschutzerklärung aus einem Generator, die nicht zur Seite passt
  • Kontaktformular ohne Verschlüsselung oder mit unnötigen Pflichtfeldern
  • Impressum veraltet oder ohne erreichbare Kontaktdaten
Häufige Fragen

Fragen zu Datenschutz.

Brauche ich einen Cookie-Banner?

Nur, wenn Sie Dienste einsetzen, die auf dem Gerät des Besuchers speichern oder darauf zugreifen, ohne dass dies für den angeforderten Dienst technisch nötig ist. Wer darauf verzichtet, braucht in vielen Fällen keinen. Im Zweifel klärt das Ihre Rechtsberatung.

Muss ich ein Impressum haben?

Geschäftsmäßige Online-Angebote benötigen in der Regel ein Impressum mit Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten. Welche Angaben genau nötig sind, hängt von Rechtsform und Branche ab.

Sind Statistik-Werkzeuge erlaubt?

Es gibt Werkzeuge, die ohne Cookies und ohne personenbezogene Kennung arbeiten. Ob sie für Ihren Fall zulässig sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Darf ich Schriften von Google einbinden?

Das Einbinden von einem fremden Server übermittelt Daten des Besuchers an den Anbieter. Sicherer ist es, Schriften auf dem eigenen Server zu speichern. Wie ein Gericht oder eine Behörde das im Einzelfall beurteilt, kann nur Ihre Rechtsberatung sagen.

Genügt der Text aus einem Generator?

Er ist ein Startpunkt, aber nur richtig, wenn er genau zu Ihrer Seite passt. Jeder Dienst, den Sie einsetzen, muss auftauchen, und jeder genannte Dienst muss tatsächlich laufen.

Wie hängt das mit der Ladezeit zusammen?

Weniger Fremddienste bedeuten weniger Anfragen und schnellere Seiten, siehe Ladezeit. Ein Praxisbeitrag steht unter Cookie-Banner und Datenschutz.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Das hängt von Größe und Art der Datenverarbeitung ab, etwa von der Zahl der Personen, die ständig Daten verarbeiten, oder von besonders sensiblen Daten. Klären Sie das mit Ihrer Rechtsberatung.

Was gilt für Bewerbungen, die über die Website eingehen?

Bewerbungsdaten sind besonders schützenswert. Brauchen Sie ein eigenes Verfahren mit klarer Information, sicherer Übertragung und Löschfristen. Das gehört in die Absprache mit Rechtsberatung.

Gilt das auch für Seiten, die nur Informationen zeigen?

Ja, denn schon die Protokolle des Servers enthalten personenbezogene Daten. Der Umfang ist aber geringer, und mit einer datensparsamen Seite bleiben die Pflichten überschaubar.

Was gilt für Social-Media-Verknüpfungen?

Einfache Links zu Ihren Profilen übertragen noch keine Daten beim Laden der Seite. Eingebettete Beiträge oder Buttons mit Skripten dagegen schon und sind damit einwilligungspflichtig oder zu ersetzen. Prüfen Sie zusätzlich die Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters.

Brauche ich eine Datenschutzerklärung, wenn ich keine Cookies setze?

Ja. Schon Server-Protokolle, Kontaktformulare und eingehende E-Mails verarbeiten personenbezogene Daten. Die Erklärung informiert darüber, auch ohne Cookies.

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